Dr. Walter & Platvoet | Bau-Arbeitsrecht

Wir beraten und vertreten Sie in allen Belangen des Individualarbeitsrechts und des kollektiven Arbeitsrechts. Dabei liegt unser Schwerpunkt auf den Problemfeldern, die spezifisch für Bauunternehmungen sind.

Wir befassen uns regelmäßig mit der Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Wir führen Auflösungsverhandlungen mit den betroffenen Arbeitnehmern und vertreten unsere Mandanten in Kündigungsschutz- und anderen Bestandschutzverfahren. Wir sind in diesem Zusammenhang auch in allen Verfahren tätig, die in Fällen des Sonderkündigungsschutzrechts (Schwerbehinderung, Mutterschutz etc.) zu führen sind.

Wir erstellen und prüfen Arbeitsverträge und beraten Sie bei allen Problemen, die im Verlauf eines Arbeitsverhältnisses auftreten können.

Wir beraten Sie in allen spezifischen arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen, die bei einem Baubetrieb anfallen. Dazu gehören etwa die Anforderungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes und die Regelungen über die Hauptunternehmerhaftung für Sozialversicherungsbeiträge.

Wir helfen Ihnen bei Problemen in Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzrecht. Wir entwerfen Regelungen zur Übertragung von Unternehmerpflichten auf Führungskräfte und sonstige Beschäftigte mit einem spezifischen Aufgabenkreis.

Im kollektiven Arbeitsrecht beraten wir Sie insbesondere in allen Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Wir entwerfen Betriebsvereinbarungen und führen Verhandlungen mit dem Betriebsrat.

 

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Dr. Walter & Platvoet | Fachanwälte für
Bau- und Architektenrecht

 

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